Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1988 auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Der Titel "Fachanwalt" wird von der Rechtsanwaltskammer nur nach Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung verliehen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet die Kanzlei selbständige Unfallanalyse, Haftungsbeurteilung und Schadensregulierung in eigenständiger Bearbeitung.
Verkehrszivilrecht
- Unfälle im Straßenverkehr aller Art (Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger)
- Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn
- Verkehrsunfälle mit Auslandsbezug
- Rückabwicklung Autokauf
Verkehrsstrafrecht
- Strafverteidigungen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsrecht
- Führerscheinsachen, Fahrverbote, Sperren für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Verteidigung in Bußgeldsachen
- Geschwindigkeitsverstöße, Abstand, Rotlicht
- Abkürzung der Sperrzeit
Häufige Fragen
Wer zahlt nach einem Verkehrsunfall?
Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten, einschließlich Anwaltskosten. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Brauche ich einen Anwalt bei einem Verkehrsunfall?
Ja, denn Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu kürzen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich alle Ansprüche und setze diese konsequent durch.
Was steht mir nach einem Unfall zu?
Neben der Reparatur oder dem Fahrzeugwert: Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagen, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und ggf. merkantiler Minderwert.
Was kostet die Erstberatung?
Eine kurze telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Bei unverschuldeten Unfällen werden alle Anwaltskosten von der Gegenseite übernommen.
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten – was tun?
Einspruchsfrist beachten: Sie haben nur zwei Wochen Zeit. Lassen Sie den Bescheid von einem Fachanwalt prüfen – oft gibt es Messfehler oder Verfahrensfehler.
Kann ich meinen Führerschein behalten?
In vielen Fällen können Fahrverbote vermieden oder in Geldstrafen umgewandelt werden. Je früher Sie sich melden, desto besser die Chancen.
