Sie brauchen Rechtsbeistand? Aber Sie haben Sorge, rechtliche Unterstützung sei zu teuer?
Welche Fälle bieten sich für das Erfolgshonorar an?
In Betracht kommen insbesondere Fälle, in denen um Vermögensrechte gestritten wird, die den wesentlichen Vermögensbestandteil ausmachen, gegebenenfalls beim Streit um den Arbeitsplatz, Abfindung, eine Entschädigung oder ein hohes, streitiges Schmerzensgeld (z.B. Unfallfolgen, Arzthaftungsprozesse).
Ein Erfolgshonorar kann vereinbart werden, wenn die Kosten für den Rechtsstreit ansonsten von der Rechtsverfolgung abhalten würden.
Zum einen kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse an. Begünstigt sind Fälle, in denen der Auftraggeber nicht die Finanzkraft hat, die Anwaltskosten im Fall eines verlorenen Prozesses oder eines Vergleichs problemlos zu tragen.
Sie selbst minimieren dadurch Ihr Kostenrisiko.
Häufige Fragen
Was ist ein Erfolgshonorar?
Beim Erfolgshonorar zahlen Sie nur, wenn wir Ihren Fall gewinnen. Bei einem Misserfolg entstehen Ihnen keine Anwaltskosten.
Wann ist ein Erfolgshonorar möglich?
Ein Erfolgshonorar kann vereinbart werden, wenn Sie ohne diese Regelung von der Rechtsverfolgung abgehalten würden – etwa wegen der finanziellen Belastung eines möglichen Prozessverlusts.
Welche Fälle eignen sich?
Besonders geeignet sind:
- Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen
- Schmerzensgeldansprüche nach Unfällen
- Arzthaftungsfälle
- Andere Streitigkeiten um wesentliche Vermögenswerte
Was passiert, wenn wir verlieren?
Bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars: Im Falle eines Misserfolges müssen Sie in erster Instanz weder eigene Anwaltskosten noch gegnerische Anwaltskosten zahlen.
Ist das Erfolgshonorar teurer?
Das Erfolgshonorar kann höher sein als das gesetzliche Honorar, da der Anwalt das Risiko trägt. Dafür haben Sie Kostensicherheit.
Brauche ich trotzdem eine Rechtsschutzversicherung?
Nein, das Erfolgshonorar ist gerade für Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung interessant.
